Corona-Verordnung Sportstätten tritt am 11. Mai in Kraft
  10.05.2020 •     WLV , Top-News WLV , Jugend , Breitensport , Senioren , BLV , Top-News BLV , BW-Leichtathletik , Top-News BW-Leichtathletik


Erwartungsgemäß haben das Kultusministerium und das Sozialministerium eine Verordnung über Sportstätten bekannt gegeben. Sie tritt am morgigen Montag (11. Mai 2020) in Kraft.

Die Corona-Verordnung Sportstätten gibt den Rahmen für einen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Baden-Württemberg vor. Die Umsetzung der Verordnung erfolgt vor Ort in Abstimmung zwischen den jeweiligen Vereinen und den Betreibern der Sportanlagen.

Detaillierte Hinweise zur Umsetzung der Corona-Verordnung Sportstätten durch die Vereine bietet das Schutzkonzept Leichtathletik der Leichtathletik Baden-Württemberg.

>> Corona-Verordnung Sportstätten des Landes Baden-Württemberg

>> Ergänzende Hinweis bzw. häufige Fragen zur aktuellen Corona-Verordnung

>> Schutzkonzept Leichtathletik